Ihre Fragen rund um den GAEB Datenaustausch/ Unsere Antworten

Die GAEB-Dateien sind die zentralen Elemente für die Bearbeitung von Leistungsverzeichnissen und für den Datenaustausch zwischen Ihnen und Ihren Partnern im jeweiligen Bau-, Liefer- oder Dienstleistungsprojekt.

 

Mit diesem Kapitel möchten wir Ihnen eine Hilfestellung geben, damit Sie die richtigen Dateien verwenden. Dazu erhalten Sie hier eine detaillierte Erklärung aus Sicht der Anwender.

 

Wichtig ist zu wissen, welche Dateien haben im GAEB-Datenaustausch welche Aufgaben.

Hierzu lesen Sie mehr unter Gültige Datei-Endungen.

 

Welche Dateien und welche Endungen nichts mit dem GAEB-Datenaustausch zu tun haben, können Sie unter
Ungültige Datei-Endungen nachlesen.

Hier finden Sie Antworten zu häufig gestellten GAEB Fragen. Gerne beantworten wir auch Ihre Fragen.

GAEB-Dateien: Eine detaillierte Erklärung für Anwender

Unter einer GAEB-Datei wird seit 1985 ein Leistungsverzeichnis im GAEB-Format verstanden. Im Laufe der Jahre sind weitere Anwendungsfälle hinzu gekommen. So werden heute auch Mengenermittlungen oder Kalkulationen in GAEB-Dateien ausgetauscht.
Hier finden Sie einen schönen Überblick über die GAEB-Austausch-Phasen.

Eine X83-Datei lässt mit allen Anwendungen öffnen, welche den GAEB-Standard DA XML unterstützen.
Auch die alten Formate P83 und D83 gibt es Anwendungen.

Wir bieten Ihnen hierfür die Lösungen an GAEB365.online oder GAEB365.local an.

Starten Sie sofort und kostenlos mit GAEB365.online

Eine  X83-Datei ist ein Leistungsverzeichnis im GAEB-Format mit dem Status „Angebotsaufforderung“ gemäß den GAEB-Regelungen DA-XML ab 2002. 
Hier können Sie mehr über GAEB Dateien lesen.

Eine  P83-Datei ist ein Leistungsverzeichnis im GAEB-Format mit dem Status „Angebotsaufforderung“ gemäß den GAEB-Regelungen 2000. Diese Regelung wurde 2002 von GAEB DA XML abgelöst.

Eine  D83-Datei ist ein Leistungsverzeichnis im GAEB-Format mit dem Status „Angebotsaufforderung“ gemäß den GAEB-Regelungen von 1990.

Diese Regelung wurde 2000 von GAEB 2000 abgelöst.

GAEB-Viewer sind Software-Lösungen, die ein GAEB-Leistungsverzeichnis anzeigen und oft auch als PDF ausgeben können.

GAEB-Software ist ein Überbegriff, der für jede Art von Anwendung steht, die GAEB-Dateien einlesen, bearbeiten, erstellen und exportieren kann.

Eine GAEB-Schnittstelle ist eine standardisierte Möglichkeit, Daten im Bauwesen zwischen verschiedenen Softwarelösungen auszutauschen. GAEB steht für „Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen“, und die Schnittstelle basiert auf einem festgelegten Dateiformat, das vor allem für Ausschreibungen, Angebote und Abrechnungen verwendet wird.

Richtig verwendet steht „GAEB Online“ für eine Cloud-Lösung zum Bearbeiten von GAEB-Dateien.

GAEB365.online ist ein Beispiel von vielen dafür.

GAEB Konverter sind Software-Werkzeuge, welche GAEB-Dateien in andere Zielformat wie Excel, PDF usw. wandeln können.
Auch die Wandlung zwischen den unterschiedlichen GAEB-Standards wird hiermit abgedeckt.

GAEB Format steht für die Regeln des GAEB-Ausschusses, die festlegen welche Informationen aus Leistungsverzeichnissen wie und wo in einer GAEB-Datei gespeichert werden.

Eine GAEB Datei geht online mit allen Anwendungen öffnen, welche den GAEB-Standard unterstützen und in der Cloud zur Verfügung stehen.
Unsere Lösung dafür ist GAEB365.online

Eine GAEB Datei geht mit allen Anwendungen öffnen, welche den GAEB-Standard unterstützen.

Die alten Formate 90 und 2000 können auch mit einem Texteditor geöffnet werden. Das aktuelle Format GAEB DA XML kann auch mit einem Browser geöffnet werden. Das sind jedoch nur Notlösungen für Anwender, welche die Struktur der GAEB-Formate kennen.

Wir empfehlen für die lokale Anwendung unsere GAEB365-local Tools.

Für die Cloud können Sie unser GAEB365.online verwenden. Hier gibt es auch eine kostenfreie Version zum anschauen von GAEB-Datei als GAEB-Viewer.

 

Eine GAEB Datei geht mit allen Anwendungen erstellen und bearbeiten, welche den GAEB-Standard unterstützen.

Für die Cloud können Sie unser GAEB365.online verwenden.

 

Eine  GAEB Datei D83 ist ein Leistungsverzeichnis im GAEB-Format mit dem Status „Angebotsaufforderung“ gemäß den GAEB-Regelungen 1990. 

Mit der Endung P83 ist die Datei Gemäß den Regelungen GAEB 2000

Mit der Endung X83 handelt es sich um ein aktuelles GAEB-Format GAEB DA XML

Dieses Format ist immer zu bevorzugen um Fehler im Datenaustausch zu reduzieren.

Für den Mac gibt es nicht vielen Anwendungen, um GAEB-Dateien zu bearbeiten.

Unser GAEB365.online ist auch für Mac hervorragend geeignet, da es eine Browser-Anwendung ist, welche nicht vom lokalen Betriebssystem abhängig ist.

Eine GAEB D84 ist ein Leistungsverzeichnis im GAEB-Format mit dem Status „Preisangebot“ gemäß den GAEB-Regelungen 1990.  
Eine GAEB D84 beinhaltet nur Ordnungszahlen, Preise und Bietertextergänzungen. Nur in Verbindung mit einer GAEB D83 ist sie sinnvoll verwendbar.

Mit der Endung P84 ist die Datei Gemäß den Regelungen GAEB 2000

Mit der Endung X84 handelt es sich um ein aktuelles GAEB-Format GAEB DA XML

Dieses Format ist immer zu bevorzugen um Fehler im Datenaustausch zu reduzieren.

Der Begriff GAEB steht für den neutralen Austausch von Leistungsverzeichnissen in Bauprojekten.

Gemeinsamer
Ausschuß
Eletronik im
Bauwesen

Direkt beim GAEB finden Sie umfangreiche Informationen zur Arbeit des Gremiums.

Eine D11-Datei ist ein Aufmaß-Datei gemäß GAEB Regelungen von 1990. Die D11 ist heute noch weit verbreitet im Einsatz. Wir haben die passende Lösungen für D11.

Eine X31-Datei ist ein Aufmaß-Datei gemäß GAEB Regelungen DA XML seit dem Jahr 2002. Wir haben die passende Lösungen für X31.

Sprechen Sie uns an. 

Gültige GAEB-Datei-Endungen GAEB-Datei

Die Bedeutung der Datei-Endungen wird Ihnen hier von uns leicht erklärt. Der Inhalt der Datei muss zur Date-Endung passen.

Eine Datei wird nicht zu einer gültigen GAEB-Datei, wenn Sie zum Beispiel eine PDF-Datei einfach in eine X83-Datei umbenennen. Es kommt immer auf den Inhalt an.

GAEB Standard für GAEB-Dateien

Den GAEB-Datenaustausch gibt es seit 1985. Von damals bis heute werden die Regelungen für den GAEB-Datenaustausch laufend weiter entwickelt und verbessert. Zur besseren Unterscheidung von großen Schritten bei dieser Entwicklung haben die Dateien von unterschiedlichen Regelungen auch unterschiedliche Datei-Endungen. Die erste der drei Stellen der Datei-Endung steht für den GAEB-Standard.

Der GAEB hat zum erstem mal im Jahr 1985 GAEB-Formate veröffentlicht.

Im Jahr 1990 hat der GAEB eine erste Überarbeitung herausgegeben.

In diesen Regelungen haben die GAEB-Dateien die Endung Dxx.

Die Regeln hatten bis in das Jahr 1999 ihre Gültigkeit.

 

Der GAEB hat im Jahr 2000 neue GAEB-Formate veröffentlicht.

In diesen Regelungen haben die GAEB-Dateien die Endung Pxx.

Die Regeln hatten bis vom Jahr 2000 bis in das Jahr 2001 ihre Gültigkeit.

Der GAEB hat im Jahr 2002 neue GAEB-Formate veröffentlicht.

In diesen Regelungen haben die GAEB-Dateien die Endung Xxx.

Die Regeln sind seit dem Jahr 2002 gültig.

Die aktuelle Version ist GAEB DA XML 3.3

GAEB Austauschphasen

Im Rahmen eines Bauprozesses gibt es unterschiedliche Prozessschritte im GAEB-Datenaustausch. Diese Datenaustauschphasen sind mit unterschiedlichen Nummern in der Datei-Endung gekennzeichnet. Hierfür werden die zweite und dritte Stelle verwendet.

80 – Universelle LV-Daten

Mittels der X80 können beliebige LV-Daten zwischen Partnern, losgelöst von einer bestimmten Prozessphase, ausgetauscht werden. Es gibt kaum Pflichtfelder bzw. Einschränkungen bei dieser freien Austauschphase.

81 – Leistungsbeschreibung

Die Leistungsbeschreibung besteht aus der Baubeschreibung, dem LV und den notwendigen Anlagen.
Das LV besteht immer aus den nach Ordnungszahlen geordneten Beschreibungen der Teilleistungen mit ihren Attributen. Es enthält in der Regel keine Preise.

82 – Kostenanschlag

Der Kostenanschlag besteht aus dem Leistungsverzeichnis mit geschätzten Preisen und dient den Entscheidungen über die Vergaben und Ausführungen. Er ist gleichzeitig bei Fortschreibung Grundlage für die Kostenkontrolle während der Bauausführung.

83 – Angebotsaufforderung

Nach fachlicher Abstimmung wird das Leistungsverzeichnis ohne Preise den an der Ausführung der Bauleistung interessierten Unternehmen mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zugeleitet. Die Angebotsaufforderung kann sich auch auf Nachtragsleistungen erstrecken.

84 – Angebotsabgabe

Bieter senden ihr Angebot an die ausschreibende Stelle zurück. Der Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes ist in der Angebotsaufforderung fest vorgegeben. Das Angebot kann sich auch auf vom Auftraggeber angefragte Nachtragsleistungen erstrecken.

84P – Preisspiegel

Der Auftraggeber wertet die eingegangen Angebote (X84) in einem Preisspiegel aus. Die Auswertung erfolgt sowohl auf Einheitspreisebene als auch über die Angebotssumme.

85 – Nebenangebot

Zusätzlich zum Hauptangebot kann der Bieter ein Nebenangebot mit alternativen Ausführungsarten abgeben. Ob ein Nebenangebot zugelassen ist, entscheidet der Auftraggeber. Das Angebot kann sich auch auf Nachtragsleistungen erstrecken, welche nicht vom Auftraggeber angefragt wurden.

86 – Auftragserteilung

Auf der Basis der von den Bietern abgegebenen und durch den Auftraggeber gewerteten Angebote wird der Auftrag zur Ausführung der Bauleistung dem Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot erteilt. Damit ist der Bauvertrag zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer geschlossen. Diese Phase beinhaltet auch ggf. beauftragte Nachtragsleistungen.

87 – Auftragsbestätigung

Inhalt dieser Austauschphase ist die Auftragsbestätigung des Auftragnehmers.

88 – Nachtrag

Auf der Basis des Hauptauftrags können während der Baudurchführung notwendige zusätzliche Bauleistungen vereinbart werden. Inhalt dieser Austauschphase können einzelne Nachträge oder der komplette Auftragsbestand sein.

89 – Rechnung

Die Rechnung wird mit den zugehörigen Leistungs- und Mengenansätzen übergeben; ggf. einschließlich der Zahlungshistorie aus vorangegangenen Rechnungen. Die Mengenansätze können auch an dieser Stelle durch Aufmaße belegt werden (z.B. REB/GAEB-VB).

Welche Phasen bei welchem Standard

Im Laufe der Weiterentwicklung fließen immer neue Erkenntnisse aus der Praxis in das Regelwerk ein.

Dabei hat es auch immer wieder Änderungen in den Phasen gegeben

Weitere GAEB – Austauschphasen

neben den 80er-Phasen, welche den Datenaustausch rund um das Leistungsverzeichnis behandeln, gibt es im Bauprozess noch weitere Projektphasen zum Austausch von Informationen zwischen den am Bau beteiligten Partner.en

GAEB DA 3.3 Austauschphasen Übersicht

Offizielle Information des GAEB zum Datenaustausch finden Sie direkt beim GAEB unter GAEB-Datenaustausch – GAEB – Gemeinsamer Ausschuss Elektronik im Bauwesen

Ungültige Datei-Endungen: Für welchen Inhalte sie stehen

gaeb-365.online ist ein GAEB-konforme Anwendung und kann daher nur Leistungsverzeichnisse im GAEB-Format einlesen und zum Bearbeiten zur Verfügung stellen. Andere Inhalte sind mit den jeweiligen Programmen mit denen Sie erzeugt wurden zu bearbeiten. Hier erklären wir Ihnen für welche Inhalte diese Datei-Endungen stehen.

PDF – Portable Document Format

Ein PDF ist eine digitales druckbares Dokument. Hierfür gibt eine Vielzahl an Programmen am Markt.

Ein PDF kann zum Beispiel die gedruckte Form eines Leistungsverzeichnisses beinhalten.
Hier sind jedoch die internen GAEB-Strukturen, welche für die Bearbeitung mit gaeb-365.online erforderlich sind, nicht mehr enthalten.

TAR – tape archiver

Eine TAR-Datei ist ein Archiv, in dem Dateien in gepackter Form enthalten sind.

Oft packen ausschreibende Stellen eine Vielzahl von Ausschreibungsunterlagen in ein
TAR-Archiv. Hier können auch GAEB-Dateien dabei sein.
Extrahieren Sie die GAEB-Dateien auf ihrem lokalen Rechner.
Danach können Sie die Datei(en) auf gaeb-365.online hochladen.

In einer späteren Version von gaeb-365.online werden wir die GAEB-Dateien automatisch aus dem TAR-Archiv extrahieren können.

ZIP – Zipper (Reißverschluß)

Eine ZIP-Datei ist ein Archiv, in dem Dateien in gepackter Form enthalten sind.

Oft packen ausschreibende Stellen eine Vielzahl von Ausschreibungsunterlagen in ein
ZIP-Archiv. Hier können auch GAEB-Dateien dabei sein.
Extrahieren Sie die GAEB-Dateien auf ihrem lokalen Rechner.
Danach können Sie die Datei(en) auf gaeb-365.online hochladen.

In einer späteren Version von gaeb-365.online werden wir die GAEB-Dateien automatisch aus dem ZIP-Archiv extrahieren können.

7z – freies Dateiformat zur komprimierten Archivierung

Eine 7z-Datei ist ein Archiv, in dem Dateien in gepackter Form enthalten sind.

Oft packen ausschreibende Stellen eine Vielzahl von Ausschreibungsunterlagen in ein
7z-Archiv. Hier können auch GAEB-Dateien dabei sein.
Extrahieren Sie die GAEB-Dateien auf ihrem lokalen Rechner.
Danach können Sie die Datei(en) auf gaeb-365.online hochladen.

In einer späteren Version von gaeb-365.online werden wir die GAEB-Dateien automatisch aus dem 7z-Archiv extrahieren können.

URL – Uniform Resoure Locator

Eine URL ist eine Adresse im Internet. Diese können Sie mit einem Browser wie FireFox, Chrom oder aufrufen.
Möglicherweise befindet sich an dieser Adresse eine GAEB-Datei.
Diese müssen Sie dann auf ihren lokalen Rechner herunterladen.
Danach können Sie die Datei auf gaeb-365.online hochladen.

EXE – executable (ausführbar)

Die Dateiendung EXE steht für ein ausführbares Programm.
Hierbei handelt es sich nie um eine GAEB-Datei.

JPG? – JPEG Joint Photographic Experts Group

In einer JPG-Datei befindet sich ein komprimiertes Bild.
Hierbei handelt es sich nie um eine GAEB-Datei.